Privatgutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich nicht nur schriftliche Gutachten für das Gericht, sondern auch um außergerichtliche Verfahren unterstützen zu können.
Privatgutachten sind oftmals nötig um Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beilegen zu können. Zudem kann ich Lösungsvorschläge und weitere Ansätze zur Klärung eines Sachverhaltes ausarbeiten.
Auf diese Weise können sich die betroffenen Parteien oftmals außergerichtlich einigen.